Eingliederungshilfe

Seit 1986 bietet die Berliner Arbeiterwohlfahrt ambulant betreute Wohnangebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung an. In den vielfältigen Einrichtungen und Diensten werden Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erbracht. Auf Grund der weitreichenden Überarbeitung des BTHG in den vergangenen Jahren, erfährt die Eingliederungshilfe aktuell tiefgreifende, inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Dieser Wandel spiegelt sich auch im Namen der Eingliederungshilfe der AWO Berlin-Mitte wider, welche sich in 2021 umbenannt hat in "Assistenz zur Teilhabe im Sozialraum" (kurz ATiS). Die von qualifizierten Fachkräften geleiteten und betreuten Wohnangebote ermöglichen den Bewohner*innen die größtmögliche Integration und Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Angebot des AWO Kreisverbandes Berlin-Mitte umfasst das Betreute Einzelwohnen sowie eine Wohngemeinschaft in Weißensee, welche sich aktuell im Aufbau befindet.


Betreutes Einzelwohnen

Betreutes Einzelwohnen ist eine aufsuchende sozialpädagogische Betreuungsform zum selbstständigen Wohnen für Menschen mit Behinderungen.

Für wen gibt es das betreute Einzelwohnen?

Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, die einen Teilhabebedarf und Anspruch gemäß § 99 SGB IX haben.

Aufgenommen werden können Einzelpersonen und auch Paare. Es werden sowohl Menschen betreut, die einer Beschäftigung (z.B. Werkstatt für Menschen mit Behinderung) nachgehen, als auch Personen, die vorübergehend kein tagesstrukturierendes Angebot haben.




Was beinhaltet diese Betreuungsform?

Die sozialpädagogische Betreuung unterstützt Menschen mit Behinderungen beim weitgehend unabhängigen und selbstbestimmten Wohnen. Sie beinhaltet die Anleitung und Assistenz, psychosoziale Beratung und Begleitung in verschiedenen Lebensbereichen, z.B. bei der individuellen Lösung von Problemen im Zusammenhang mit

  • der Alltagsbewältigung
  • der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  • der Gestaltung von Kontakten und Beziehungen zu anderen Menschen
  • dem körperlichen und psychischen Wohlbefinden und der Gesundheit.

Um eine geeignete Abstimmung der sozialpädagogischen Betreuung auf die individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele des/der Einzelnen zu gewährleisten, erfolgt eine individuelle Betreuungs- und Hilfeplanung, in der die aktuell bedeutsamen Betreuungsziele ausgehandelt und vereinbart werden.